Tempo 30 – aber bitte nicht in rot…
An einer unserer letzten Gemeindeversammlung wurde das Anliegen hervorgebracht, den Verkehr in den Quartierstrassen zu beruhigen um der wachsenden Kinderschar Rechnung zu tragen. Der Gemeinderat erhielt den Auftrag abzuklären, ob sich eine 30er Zone, bauliche Massnahmen oder entsprechende Hinweisschilder am ehesten eignen würden, das gewünschte Ziel zu erreichen.
Um eine Tempo-30-Zone oder eine Spielstrasse zu realisieren, benötigt man seit 2002 ein Gutachten, welches den Ist-Zustand, den Soll-Zustand und die angedachten Massnahmen um vom Ist zum Soll zu kommen aufführt. Es muss die Strassenhierarchie der Gemeinde definiert und Sicherheitsdefizite respektive Unfallvorkommen erhoben werden. Nach einer Einführung ist zu überprüfen, ob die umgesetzten Massnahmen dazu beitragen, denn Soll-Zustand zu erreichen. Somit ist auch klar, dass eine solche Zone entsprechend kontrolliert werden müsste, so dass die Einhaltung dieser gesetzlich bindenden Massnahme gewährleistet werden kann.
Wir schiessen in Rümlingen nicht gerne mit Kanonen auf Spatzen und haben uns daher schnell gegen diese Massnahme entschieden. Auch bauliche Verkehrsberuhigungen wollten wir in einem ersten Schritt nicht angehen, sind wir doch glücklicherweise noch in der Lage, an die Vernunft der Einwohner und Einwohnerinnen appellieren zu können.
Entsprechend haben wir uns für Hinweisschilder entschieden, welche die Verkehrsteilnehmer auffordern, freiwillig das Tempo 30 einzuhalten. Sie kennen diese Schilder sicher auch aus Ihrem Alltag. Auch haben wir die Schule angefragt, ob sie nicht im Werken Kindersilhouetten anfertigen möchten, welche auf die Gefahr von auf die Fahrbahn laufenden Kindern aufmerksam machen würden.
Ein Grafikbüro aus der Region erhielt den Auftrag, solche Schilder für uns zu gestalten. Nachdem wir uns über das Aussehen einig wurden haben wir diese bestellt und an den Eingangspunkten zu den Quartieren montiert. Gemäss Rückmeldung der Anwohner an der nächsten Gemeindeversammlung stellte sich danach eine Verkehrsberuhigung ein und weitere „Ecken“ von Rümlingen fragten an, auch mit solchen Schildern versorgt zu werden.
Doch noch bevor wir diesem Wunsch nachkommen konnten, erreichte uns eine Meldung der Polizei. Sie hätten diese Schilder auf unserem Gemeindegebiet gesehen und ordnen an, dass diese wieder entfernt werden müssen. Die Begründung: Unverbindliche Hinweise an Verkehrsteilnehmende dürfen keine Ähnlichkeiten mit Signalen aufweisen respektive nicht zu Verwechslungen führen.
Das Problem ist, dass wir auf unseren rechteckigen Schildern einen roten Kreis um die Zahl 30 gezogen haben. Dies stelle in Kombination mit dem Wort „Freiwillig“ einen Gegensatz dar und sei daher nicht erlaubt. Also mussten wir die Schilder wieder entfernen.
Da wir aber von der Wirkung der Schilder überzeugt sind und die Verkehrsteilnehmer zur erhöhten Wachsamkeit auffordern wollen, werden wir wohl den roten Kreis weiss überkleben und die Schilder wieder montieren. Ein Schelm wer nun an einen Schildbürgerstreich denkt.