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Aus SVP-Feder stammt der Vorschlag, dass die Steuern von Kanton und Gemeinden nicht im Voraus, sondern analog dem Bund im Nachhinein bezahlt werden sollen. So wäre für die Erhebung die Datengrundlage (meist) schon abschliessend bekannt. Als Folge käme nicht zuerst eine provisorische Rechnung, sondern gleich die Schlussrechnung. In der Konsequenz müsste so niemand mehr zu hohe provisorische Steuerrechnungen bezahlen, sondern hätte das Geld für den eigenen Bedarf verfügbar.

Die Opposition hielt dagegen, weil bei der Umstellung die Rechnungen später gestellt würden und so vorübergehend bei Kanton und Gemeinde Mittel fehlten. Allfällige Zinskosten für Übergangskredite müssten wiederum aus Steuererträgen bezahlt werden. Aus gleichem Grund stellen sich auch der Gemeindeverband als auch der Kanton gegen diese Umstellung.

Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, schlug der Motionär vor, die Einführung frühstens 2028 zu planen. So hätten Kanton und Gemeinden die nötige Liquiditätsplanung mit genügender Zeit angehen können.

Die Mehrheit gewichtete die möglichen Finanzierungskosten in der Übergangsphase für Kanton oder Gemeinden jedoch höher als den Nutzen für die Steuerzahlenden und lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

Stillschweigend wurde jedoch ein anderer Vorstoss der SVP überwiesen. Viele potentielle Fachkräfte können die nötigen Weiterbildungen ab Stufe HF nicht antreten, weil sie z.B. wegen ihrer jungen Familie nicht mehr auf den Lohn verzichten können. Die SVP fordert die Prüfung der Möglichkeiten, wie Menschen mit einer EFZ-Ausbildung und fünf Jahren Berufserfahrung während ihres Studiums angemessen unterstützt werden könnten, so dass die Ausfallkosten kein Hinderungsgrund mehr darstellten.

Zu Schmunzeln hatten wir etwas unter Traktandum 24. In einer Motion wurde verlangt, dass der Kanton eine Standesinitiative in Bern einreicht, um auf Bundesebene das volle Ständerecht zu erlangen. Der Regierungsrat beantragte im Vorfeld, dass aus der Motion ein Postulat gemacht würde. Dagegen hätten sich die Mitglieder der SVP-Fraktion gewehrt. Aber noch rechtzeitig vor der Sitzung besann er sich auf Artikel 1 der Kantonsverfassung und befürwortete die Motion, welche dann auch stillschweigend überwiesen wurde.

Sie haben sicher auch gelesen, dass wir uns bezüglich der Stellvertretungsregelung besprochen haben. Dazu nur dies – ab allem Respekt vor dem Amt und der Institution des Landrates, nehmen wir uns selbst nicht etwas zu wichtig, als dass nicht auch mal länger ein Stuhl leer bleiben kann?